Rücktrittsregelung


Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück,

ohne einen Nachmieter zu benennen, sind als Entschädigung die folgenden anteiligen Mieten zu

entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:


Rücktritt

- bis 60 Tage vor Mietbeginn: 150,00€ des Mietpreises

- 59 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises

-ab 30 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises

- ab dem Tag des Mietbeginns: 100% des Mietpreises


Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt.


Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.